Messstellenbetreiber
Strom: BDEW-Nr.: 9904872000001
Gas: DVGW-Code: 9800221300002
Preise für den Messstellenbetrieb von intelligenten Messsystemen (iMS) und moderne Messeinrichtungen (mME) gemäß Messstellenbetriebsgesetz (MsbG)
Bestätigung über die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen nach § 33 Absatz. 2 MessEG
Wir bestätigen gemäß § 33 Absatz 2 Mess- und Eichgesetz (MessEG) für die von uns verwendeten Messgeräte, dass diese die gesetzlichen Anforderungen und sowie die für die Messgeräteverwender bestehenden Verpflichtungen erfüllen.
Messstellenbetreiberrahmenvertrag
Abschluss eines Messstellenbetreiberrahmenvertrag im Verteilnetz der Stadtwerke Emmerich GmbH
Das Tätigwerden eines wettbewerblichen Messstellenbetreibers erfordert nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 MsbG den Abschluss eines Messstellenbetreiberrahmenvertrages mit dem Netzbetreiber, in dessen Netzgebiet der Messstellenbetrieb erbracht werden soll.
Die BNetzA hat unter dem 23.08.2017 die Änderung des bereits 2010 standardisierten Messstellenrahmenvertrages beschlossen (Az. BK6-17-042 (Strom) und BK7-17-026 (Gas)). Das Vertragswerk war nach Inkrafttreten des Messstellenbetriebsgesetzes an die neuen Rahmenbedingungen im Messwesen und die Änderungen in der Marktkommunikation anzupassen.
Gerne bieten wir Ihnen den Abschluss des Messstellenbetreiberrahmenvertrages Strom und Gas an. Der Vertrag entspricht wörtlich dem durch die BNetzA festgelegten Standardvertrag.
Gesetzliche Grundlagen
Nachfolgend finden Sie die gesetzlichen Grundlagen für den Messstellenbetrieb und die Datenkommunikation in intelligenten Energienetzen (Quelle: Bundesministerium der Justiz, www.bundesrecht.juris.de):
Ansprechpartner
Netzmanagement/Messstellen
Messstellenbetrieb
Telefon: 02822/604-160
E-Mail: messstellenbetrieb@swe-gmbh.de