GPKE/Lieferantenrahmenvertrag
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Anlage 2 zur Festlegung BK6-13-042 in der Fassung gem. Festlegung BK6-20-160 Anlage 5b, elektronisch abrufbar unter www.bundesnetzagentur.de/LRV-Strom
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Anlage 4 zur Festlegung BK6-13-042 in der Fassung gem. Festlegung BK6-20-160, elektronisch abrufbar unter
www.bundesnetzagentur.de/LRV-Strom -
Anlage 5 zur Festlegung BK6-13-042 in der Fassung gem. Festlegung BK6-20-160 Anlage 5c sowie der MaBiS (BK6-07-002) in jeweils aktueller Fassung und soweit der Netznutzer zugleich Bilanzkreisverantwortlicher ist. Elektronisch abrufbar unter www.bundesnetzagentur.de/LRV-Strom
- Nachweis für Wiederverkäufer von Erdgas und/oder Elektrizität für Zwecke der Steuerschuldnerschaft für Leistungsempfänger gültig bis 28.02.2027
- Nachweis für Wiederverkäufer von Erdgas und/oder Elektrizität für Zwecke der Steuerschuldnerschaft für Leistungsempfänger gültig bis 07.04.2024
- Kontaktdatenblatt Netzbetreiber - gültig ab 01.04.2022
Messstellenvertrag
Datenaustausch
Für den elektronischen Datenaustausch (EDIFACT) verwenden Sie bitte ausschließlich die in den Dokumenten genannten Adressen. Entsprechend der Festlegung einheitlicher Geschäftprozesse kommen die in den nachstehenden Dokumenten aufgeführten Formate zur Anwendung. Die aktuellen E-Mail-Sicherheitszertifikate der Stadtwerke Emmerich GmbH für einen vertraulichen und gesetzeskonformen Datenaustausch mit unseren Marktpartnern können Sie hier einsehen. bzw. stehen als Download zur Verfügung.