Anfahrtsbeschreibung / Routenplaner

Stadtwerke Emmerich GmbH
Wassenbergstr. 1
46446 Emmerich am Rhein
Telefon: (02822) 604-0
Telefax: (02822) 604-187

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Rohrleitungen

Eintragung ins Installateurverzeichnis

Sie möchten sich in das Installateur-Verzeichnis der Stadtwerke Emmerich GmbH eintragen lassen?

Hier finden Sie alle Informationen dazu:

Gerne nehmen wir Sie als Installations-Unternehmen in unser Installateur-Verzeichnis auf. Voraussetzung ist, dass Sie Sie die entsprechendendie Richtlinien der Verbände des Elektro-, Gas- und Wasserfachs erfüllen. Die und die Vorschriften für Installationsunternehmen in der jeweils aktuellen Ausgabe müssen dafür in Ihrem Unternehmen vorliegen. Diese Vorschriften finden Sie hier.
Sehen Sie Schritt für Schritt, welche Unterlagen Sie benötigen und wie Sie vorgehen, um im Installateur-Verzeichnis der Stadtwerke Emmerich GmbH gelistet zu werden. Gleichzeitig qualifizieren Sie sich so für einen Eintrag im Bundesinstallationsverzeichnis (BIV) des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft BDEW. Der Eintrag ist kostenfrei.

1. Eintragung als Installationsunternehmen: fachliche Voraussetzungen und Dokumente
Mit der Zulassung sind Sie berechtigt, Elektro-, Gas- und Wasseranlagen zu errichten, zu verändern, instand zu setzen und zu warten.
Die Zulassung gilt für die Errichtung, Veränderung, Instandsetzung und Wartung von Elektro-, Gas-, und Wasseranlagen. Beachten Sie bitte insbesondere die fachlichen Voraussetzungen, die Sie erfüllen müssen, um als Gas- und Wasserinstallateur ins Verzeichnis eingetragen zu werden. Hier finden Sie das Antragsformular. Bitte füllen Sie dieses aus und reichen Sie es mit folgenden Dokumenten ein:

  • Handwerkskarte oder die Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer
  • Kopie der Betriebshaftpflichtversicherung
  • Kopie der Gewerbegenehmigung
  • Kopie des Meister- oder Ingenieurzeugnisses (bei Meisterabschlüssen ab 04April /1998 mit Nachweis über die entsprechende Fachrichtung ab bzw. ab 01Januar 20/03 inklusive mit der Bescheinigung zum Fach Sicherheitstechnik mit mindestens. 50 Punkten)
  • Kopie des Angestelltenvertrages, wenn der vorgesehene verantwortliche Fachmann nicht gleichzeitig Inhaber, Geschäftsführer oder Gesellschafter ist
  • Nur Gas: Nachweis über den Besuch eines Weiterbildungsseminars zu den Technischen Regeln für Gasinstallation
  • Nur Gas: gegebenenfalls Nachweis über Grundlehrgang zu den Technischen Regeln für Gasinstallationen
  • Ein Passbild oder Bild in PDF-Format des vorgesehenen verantwortlichen Fachmannes

2. Firmenänderung (wie Adresse, Firmierung etc.)
Bitte beachten Sie, dass wir bei Veränderungen der Rechtsform oder der Anschrift Ihres Unternehmens einen neuer Vertrag zur Eintragung in das Installateur--Verzeichnis notwendig ist. Bei Veränderungen der Firmenanschrift oder der Firmenrechtsform reichen Sie bitte diese Unterlagen ein – ( mit neuer Anschrift bzw. mit neuer Firmenbezeichnung):

  • Handwerkskarte oder die Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer
  • Gewerbeummeldung
  • Haftpflichtversicherung

3. Verlängerung des IU-Vertrags als Installationsunternehmen
Der ausgestellte Installateur-Ausweis ist mindestens zwei Jahre gültig und ist zur Ablauffrist, einschließlich Weiterbildungsnachweis zum technischen Regelwerk, zur Verlängerung an die Stadtwerke Emmerich GmbH zu schicken. Ist Ihr Installateur-Ausweis mehr als ein Jahr abgelaufen, müssen Sie die Anmeldung „Neueintragung“ als Vertragsinstallationsunternehmen (IU) erneut ausfüllen. Ansonsten werden Sie automatisch aus dem Installateur-Verzeichnis gelöscht.

4. Gast-Installationsunternehmen
Sofern Sie als Gast-Installationsunternehmen im BIV Bundesinstallateurverzeichnis (http://www.bundesinstallateurverzeichnis.de/ ) eingetragen sind, benötigen wir keine weiteren Nachweise. Ist diese nicht der Fall, ist eine Einzelgenehmigung oder eventuell eine befristete Eintragung möglich. Abhängig davon, ob Sie eine Einzelgenehmigung oder eine befristete Eintragung über einen längeren Zeitraum wünschen, erhalten Sie die erforderlichen Antragsformulare von uns. Diese senden Sie uns bitte postalisch oder per E-Mail zurück.

4.1 Einzelgenehmigung / vorläufige Berechtigung (Ausnahmegenehmigung)
Eine vorläufige Berechtigung, zur Ausführung von Arbeiten während der Eintragungsphase, kann nur dann erfolgen, wenn die fachliche Qualifikation der verantwortlichen Fachkraft und die Eintragung in der Handwerksrolle nachgewiesen sind. Wir benötigen hierfür:

  • Firmenkopfbogen mit der Ablichtung des mind. estens noch drei Monate gültigen Ausweises des Netzbetreibers (Vorder- und Rückseite)
  • Anschrift der Baustelle

Daraufhin werden Ihnen von uns die erforderlichen Unterlagen zugesandt.

4.2 Befristete Eintragung
Die befristete Eintragung gilt maximal so lange wie die Gültigkeit des Installateur-Ausweises. Wir benötigen hierfür:

  • Firmenkopfbogen mit der Ablichtung des gültigen Ausweises des ausstellenden Netzbetreibers (Vorder- und Rückseite)
  • Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherung (z. B. Kopie)

5. Gültigkeit des Installateur-Ausweises
Der Installateur-Ausweis gilt nur in Verbindung mit dem Personalausweis. Auf dem Ausweis wird das Foto der Fachkraft aufgedruckt. Die Unterschrift der Fachkraft ist nicht erforderlich.

6. Ergänzungen

6.1. Witwenjahr
Neben der Eintragung in die Handwerksrolle als sogenannter „Witwenbetrieb" (ohne verantwortliche Fachkraft) muss zusätzlich eine verantwortliche Fachkraft benannt werden (ggf. mit Unterstützung der Innung). Die Regelung ist beschränkt auf ein Jahr.

6.2. Ausnahmegenehmigungen für Privatpersonen
Für Privatpersonen werden auch bei nachgewiesener Qualifikation keine Ausnahmegenehmigungen erteilt.

6.3 Eintragungen von Installationsunternehmen, die Mittelspannungs- und Gashochdruckanlagen erstellen und warten
Die Anforderungen werden von der Stadtwerke Emmerich GmbH gesondert geregelt.

6.4. Werkstattausrüstung
Das Installationsunternehmen muss jederzeit die Voraussetzungen der „Richtlinien für die Werkstattausrüstung von Installationsunternehmen“ erfüllen. Eine Überprüfung der Werkstattausrüstung vor Ort erfolgt gemäß Empfehlung des Landesinstallateurausschusses nur bei Neueintragung. Über die Art der Prüfung entscheidet der zuständige Installateurausschuss zusammen mit der Stadtwerke Emmerich GmbH.
In allen anderen Fällen reicht eine schriftliche Bestätigung der verantwortlichen Fachkraft des Installationsunternehmens aus. Er/Sie muss bestätigen, dass die Werkstatt des Unternehmens weiterhin gemäß den jeweils gültigen Richtlinien ausgestattet ist.