Mehr-/Mindermengen
Entgelt für die Jahresmehr-/mindermengen
Die Mehr- und Mindermengen gemäß § 13 Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV) ergeben sich bei Entnahmestellen mit Standardlastprofil (SLP) aus der Differenz zwischen der auf Basis einer Prognose vom Lieferanten in den Bilanzkreis eingespeisten und der an der Lieferstelle tatsächlich entnommenen Energie.
Die gültigen Preise für die Mehr- und Mindermengenabrechnung sind unter folgendem Link des BDEW abrufbar: