Ausübung des Netzgeschäftes:

Über unsere Netze werden unsere Kunden zuverlässig, rund um die Uhr und umweltschonend mit Energie versorgt. Die nachfolgenden Seiten beinhalten unsere Rahmenbedingungen der Netznutzung für Strom und Erdgas.

Wir sorgen für eine sichere Energieversorgung!

Einleitung:

Am 13. Juli 2005 ist das neue Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Kraft getreten. Zweck des Gesetzes ist neben der sicheren und effizienten Versorgung der Allgemeinheit mit Strom und Gas auch die Sicherstellung eines wirksamen und unverfälschten Wettbewerbs. Zusätzlich werden mit dem neuen EnWG Vorgaben des Europäischen Gemeinschaftsrechts umgesetzt.

 

Sonderöffnungszeiten

Sonderöffnungszeiten unseres Kundenzentrums 

Wir haben für unsere Kunden Sonderöffnungszeiten des Kundenzentrums in der Wassenbergstraße 1 eingerichtet.

Vom 16. Januar bis zum 2. Februar Montag bis Donnerstag jeweils von 8.00 bis 18.00 Uhr sowie an den Samstagen 21. und 28. Januar 2012 von 9.00 bis 13.00 Uhr.

Ein in diesem Zeitraum zusätzlich eingerichtetes Callcenter ist unter der Rufnummer 02822-604188 zu erreichen. Sollte sich wegen hoher Auslastung der Anruf nicht persönlich entgegen genommen werden, bleibt die Möglichkeit des Anrufbeantworters. Der Rückruf erfolgt in jedem Fall.

 

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