Öffentliche Straßenbeleuchtung der Stadt Emmerich am Rhein

alter Straßenzug

Licht ist ein Lebenswichtiger Faktor!

Im Alltag schafft Licht für die meisten Menschen beiläufig eine Erlebnis- und Gefühlswelt, die nur im Unterbewusstsein wahrgenommen wird, jedoch einen großen Einfluss auf Denken, Fühlen und Handeln hat.

Licht visualisiert nicht nur unsere Umwelt, Licht emotionalisiert sie, gibt ihr Bedeutung, sorgt für Anregung, Spannung, Motivation oder Ruhe. Mit dem richtigen Licht lassen sich Erlebniswelten schaffen - nicht nur in Museen oder Einkaufszentren - auch im Dorf und in der Stadt sorgt der Erlebnisfaktor Licht für eine attraktive Atmosphäre.

Aufgabe der öffentlichen Beleuchtung

Die Beleuchtung des öffentlichen Straßenraums dient neben der Orientierung bei Dunkelheit auch der Aufenthaltsqualität in unserer Stadt. Sie erhöht zudem die öffentliche Sicherheit und Ordnung und gestaltet die Stadt als Wohn- und Erlebnisfeld. Straßen-, Wege- und Platzbeleuchtung, die Anstrahlung von historischen und architektonisch wertvollen Bauwerken und Denkmälern oder die Beleuchtung von Sportanlagen sind Ausdruck unserer Lebensweise.
Bei allen öffentlichen Beleuchtungsaufgaben erfolgt ein Ausgleich bzw. eine Abwägung zwischen ökologischen, gestalterischen und ökonomischen Interessen. Die Umwelt ist uns wichtig. So wird auch heute schon die energiesparende LED-Technologie eingesetzt.

Zuständigkeit und Organisation

Über die Notwendigkeit, die Art und den Umfang der Straßenbeleuchtung entscheiden die zuständigen Gremien und Behörden der Stadt Emmerich. Neben technischen Gesichtspunkten, sind der Rahmen des üblichen und die finanziellen Möglichkeiten Grundlage der Entscheidungen.

Die Stadt Emmerich am Rhein ist Eigentümerin der Beleuchtungsanlagen. Ihr obliegt die Organisations- und Aufsichtspflicht.

Die Stadtwerke Emmerich sind im Rahmen eines Betriebsführungsvertrages mit der Planung, dem Bau und dem Betrieb der öffentlichen Beleuchtung beauftragt.

Falls Sie Anregungen zur öffentlichen Straßenbeleuchtung haben sollten, so können Sie sich gerne unter Tel.: 02822/604-0 oder E-Mail: kosterh@swe-gmbh.de an uns wenden.

Wartung / Instandsetzung / Störungsbeseitigung

Die Wartung der Straßenbeleuchtung erfolgt, in Abhängigkeit der Betriebsstunden und der Leuchtmittel, alle zwei bis vier Jahre. Hierbei werden die Leuchten gereinigt, die Leuchtmittel gewechselt und die Anlage sicherheitstechnisch überprüft.

Die Stadt Emmerich am Rhein stellt eine möglichst zeitnahe Störungsbeseitigung sicher. Die öffentliche Beleuchtung im Stadtgebiet wird regelmäßig auf ihre Funktion hin überprüft und ggf. instandgesetzt. Sollte in der Zwischenzeit eine Störung an der Beleuchtungsanlage auftreten und gemeldet werden, wird diese selbstverständlich ebenfalls beseitigt.

Die Reparaturzeit ergibt sich aus dem Schadensumfang.

Störungsdienst Öffentliche Beleuchtung

Sie wissen wo eine defekte Straßenbeleuchtung ist?
Sagen Sie es uns. Wir werden uns darum kümmern.
(24 h Service)- Telefon 02822/604-0

 

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