Anmeldung zur Eintragung in das Installateur-Verzeichnis

Die Eintragung ist Voraussetzung für die Arbeit an Elektro-, Gas- und Trinkwasseranlagen

Modernste Gebäudetechnik mit dem Ziel Effizienz und Nachhaltigkeit in der Verwendung unserer naturgegebenen Ressourcen stellt immer höhere Anforderungen an Planer und das Fachhandwerk. Der Gesetzgeber schreibt deshalb vor, dass für Installations- und Wartungsarbeiten an diesen Anlagen die Eintragung in ein Installateur-Verzeichnis eines Energie- und Wasserversorgers Bedingung ist.

Bitte beachten Sie immer:
Auch für reine Wartungsarbeiten an Elektro-, Gas- und Trinkwassergeräten ist eine Eintragung im Installateur-Verzeichnis Voraussetzung.

Vertragsinstallationsunternehmen (IU)

Voraussetzungen zur Eintragung in das Installateur-Verzeichnis

Gerne nehmen wir Sie als IU in unser Installateur-Verzeichnis der Stadtwerke Emmerich GmbH auf. Voraussetzung ist, dass Sie die entsprechenden Richtlinien der Verbände des Elektro-, Gas- und Wasserfachs erfüllen und die Vorschriften für Installationsunternehmen in der jeweils aktuellsten Ausgabe in Ihrem Unternehmen vorliegen. Diese Vorschriften finden Sie hier. Zur Eintragung in das Installateur-Verzeichnis der Stadtwerke Emmerich GmbH und in das Bundesinstalltionsverzeichnis (BIV) des BDEW, müssen Sie die unter den einzelnen Punkten genannten Unterlagen einreichen. Die Eintragung ist kostenfrei.

1. Eintragung als Installationsunternehmen
Die Zulassung gilt für die Errichtung, Veränderung, Instandsetzung und Wartung von Elektro-, Gas-, und Wasseranlagen. Beachten Sie bitte insbesondere die fachlichen Voraussetzungen zum Eintrag in das Installateur-Verzeichnis für Gas- und Wasser-Installateure.

  • Antragsformular ausfüllen und folgende Dokumente mit einreichen
  • Handwerkskarte oder die Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer
  • Kopie der Betriebs-Haftpflichtversicherung
  • Kopie der Gewerbegenehmigung
  • Kopie des Meister- oder Ingenieurzeugnisses (bei Meisterabschlüssen ab 04/98 mit Nachweis über entsprechende Fachrichtung bzw. ab 01/03 mit der Bescheinigung zum Fach Sicherheitstechnik mit mind. 50 Punkten)
  • Kopie des Angestelltenvertrages, wenn der vorgesehene verantwortliche Fachmann nicht gleichzeitig Inhaber, Geschäftsführer oder Gesellschafter ist
  • Nur Gas: Nachweis über den Besuch eines Weiterbildungsseminars zu den Technischen Regeln für Gasinstallation
  • Nur Gas: Gegebenenfalls Nachweis Grundlehrgang zu den Technischen Regeln für Gasinstallationen
  • Ein Passbilder oder Bild in PDF-Format des vorgesehenen verantwortlichen Fachmannes

2. Firmenänderung (Adresse, Firmierung etc.)

  • Handwerkskarte oder die Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer
  • Gewerbeummeldung
  • Haftpflichtversicherung

Wir weisen darauf hin, dass bei Veränderungen der Rechtsform oder der Anschrift Ihres Unternehmens ein neuer Vertrag zur Eintragung in das Installateur-Verzeichnis notwendig ist. Bei Veränderungen der Firmenanschrift oder der Firmenrechtsform sind einzureichen (mit neuer Anschrift bzw. mit neuer Firmenbezeichnung):

3. Verlängerung des IU-Vertrags
Der ausgestellte Installateur-Ausweis ist mindestens zwei Jahre gültig und ist zur Ablauffrist, einschließlich Weiterbildungsnachweis zum technischen Regelwerk, zur Verlängerung an die Stadtwerke Emmerich GmbH zu schicken. Ist Ihr Installateur-Ausweis mehr als ein Jahr abgelaufen, müssen Sie die Anmeldung Neueintragung als Vertragsinstallationsunternehmen (IU) erneut ausfüllen. Ansonsten erfolgt die Löschung aus dem Installateur-Verzeichnis.

4. Gast-Installationsunternehmen
Sofern das Gast-Installationsunternehmen im BIV (http://www.bundesinstallateurverzeichnis.de/ ) eingetragen ist benötigen wir keine weiteren Nachweise. Ist diese nicht der Fall ist eine Einzelgenehmigung oder evtl. befristete Eintragung möglich. Die benötigten Unterlagen hängen davon ab, ob Sie eine Einzelgenehmigung beantragen oder eine befristete Eintragung über einen längeren Zeitraum wünschen. Die Unterlagen können von Ihnen per Post oder E-Mail an uns versendet werden.

4.1 Einzelgenehmigung / Vorläufige Berechtigung (Ausnahmegenehmigung)
Die Erteilung einer vorläufigen Berechtigung zur Ausführung von Arbeiten während der Eintragungsphase kann nur dann erfolgen, wenn die fachliche Qualifikation der verantwortlichen Fachkraft und die Eintragung in der Handwerksrolle nachgewiesen sind
-> Firmenkopfbogen mit der Ablichtung des mind. noch drei Monate gültigen Ausweises des Netzbetreibers (Vorder- und Rückseite)
-> Anschrift der Baustelle
Daraufhin werden Ihnen von uns die erforderlichen Unterlagen zugesandt.

4.2 Befristete Eintragung
Die befristete Eintragung gilt max. so lange wie die Gültigkeit des Installateur-Ausweises
-> Firmenkopfbogen mit der Ablichtung des gültigen Ausweises des ausstellenden Netzbetreibers (Vorder- und Rückseite)
-> Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherung (z. B. Kopie)

6. Installateur-Ausweis
Der Installateur-Ausweis gilt nur in Verbindung mit dem Personalausweis. Auf dem Ausweis wird das Foto der Fachkraft aufgedruckt. Die Unterschrift der Fachkraft ist nicht erforderlich.

7. Ergänzungen

7.1. Witwenjahr
Neben der Eintragung in die Handwerksrolle als sogenannter „Witwenbetrieb" (ohne verantwortliche Fachkraft) muss zusätzlich eine verantwortliche Fachkraft benannt werden (ggf. mit Unterstützung der Innung). Die Regelung ist beschränkt auf ein Jahr.

7.2. Ausnahmegenehmigungen für Privatpersonen
Für Privatpersonen werden auch bei nachgewiesener Qualifikation keine Ausnahmegenehmigungen erteilt.

7.3 Eintragung von Installationsunternehmen, die Mittelspannungs- und Gashochdruckanlagen erstellen und warten

Die Anforderungen werden von der Stadtwerke Emmerich GmbH gesondert geregelt.

7.4. Werkstattausrüstung
Das Installationsunternehmen muss jederzeit die Voraussetzungen der „Richtlinien für die Werkstatausrüstung von Installationsunternehmen" erfüllen. Eine Überprüfung der Werkstattausrüstung vor Ort erfolgt gemäß Empfehlung des Landeslnstallateurausschusses nur bei Neueintragung. Über die Art der Prüfung entscheidet der zuständige Installateur-Ausschuss zusammen mit der Stadtwerke Emmerich.

In allen anderen Fällen reicht eine schriftliche Bestätigung der verantwortlichen Fachkraft des Installationsunternehmens aus. Er muss bestätigen, dass die Werkstatt des Unternehmens weiterhin gemäß den jeweils gültigen Richtlinien ausgestattet ist.

 

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